Bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen steht die GFS der Kommune als kompetenter Berater und Partner zur Seite. Insbesondere bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB erbringen wir Leistungen als Sanierungs- und Entwicklungsträger bzw. Sanierungsbeauftragter nach §§ 157 und 158 BauGB für eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung.
In dieser Funktion verfügen wir über fundierte Kenntnisse des Besonderen Städtebaurechts und des Instrumentariums der Städtebauförderung. Im Sinne einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung steuern und koordinieren wir hierbei städtebauliche Prozesse in Innenstädten, Zentren und Ortskernen, in Stadtumbaugebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen.
Als Sanierungsträger handeln wir treuhänderisch für die Kommune bei der Umsetzung von Städtebauförderungsprogrammen. Hierbei verwalten wir Grundstücke und finanzielle Mittel im Treuhandvermögen von Städten und Gemeinden.
Unsere Leistungen erstrecken sich hierbei auf alle notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme:
- Erstellung von vorbereitenden Untersuchungen,
- Begleitung bei der förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten,
- Beantragung von Finanzhilfen,
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung,
- Erarbeitung und Fortschreibung der Sanierungsziele,
- Erstellung, Erörterung und Fortschreibung des Sozialplanes,
- Projektentwicklung, Projektsteuerung und Projektmanagement,
- Begleitung und Durchführung der notwendigen Bau- und Ordnungsmaßnahmen,
- Verwaltung und Bewirtschaftung des Sanierungstreuhandvermögens,
- Erwerb und Verwaltung der Grundstücke im Treuhandvermögen,
- Beratung von Eigentümern und sonstigen Betroffenen,
- Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen,
- Unterstützung bei städtebaulichen Geboten,
- Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
- Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersicht,
- Kostencontrolling,
- Mitwirkung bei der Erhebung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen,
- Erstellung der Abrechnungsunterlagen.